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Betriebsanweisungen

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Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Arbeitsschutz Prävention. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften verlangt vom Unternehmer die Erstellung von Arbeits- und Betriebsanweisungen. Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Arbeitsschutz Prävention. Dies führt in der betrieblichen Praxis dazu, dass für eine Tätigkeit bzw. einen Arbeitsplatz nicht selten mehrere Arbeits- und Betriebsanweisungen für die verschiedenen Anforderungen (Anlage/Maschine/Werkzeug, GefStoffV, Umweltschutz, Qualität) erstellt werden. Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers zur Gewährleistung der Sicherheit

Nach § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass den Beschäftigten die erforderlichen Betriebsanweisungen in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen (z.B. Aushänge, Arbeitsschutzordner oder in digitaler Form).

Der Umfang einer Betriebsanweisung ist so zu wählen, dass sie für die betriebliche Praxis - also für den Anwender - überschaubar bleibt. Wenn möglich, sollte eine DIN A4-Seite ausreichen.

Eine Betriebsanweisung regelt den sicheren Umgang mit Maschinen, mit Fahrzeugen und mit Gefahr- und Biostoffen. Sie erklärt, wie Arbeitsverfahren und- Abläufe organisiert werden müssen, damit nichts passiert und keine gesundheitlichen Risiken für die Mitarbeiter entstehen. Betriebsanweisungen unterstützen Unternehmer und Vorgesetzte bei der Unterweisung der Beschäftigten.

  • Betriebsanweisung Bildschirmarbeitsplatz
  • Betriebsanweisung elektrische Geräte im Büro

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