Betriebsbegehungen
Bei der Betriebsbegehung wird geprüft, ob die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und -regeln und darüber hinaus der Stand der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes eingehalten werden. Dabei werden alle Gefährdungs- und Belastungsfaktoren berücksichtigt, die an den Arbeitsplätzen auftreten können:- mechanische Gefährdungen
- elektrische Gefährdungen
- chemische Gefährdungen
- biologische Gefährdungen
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- thermische Gefährdungen (Hitze und Kälte)
- physikalische Gefährdungen, z.B. durch Lärm, Vibration, Strahlung, Druck
- Gefährdungen durch die Arbeitsumgebungsbedingungen, z.B. durch Klima, Beleuchtung, Raumgestaltung, Möblierung, einschließlich Mehrfachbelastungen
- physische Belastungen, Arbeitsschwere
- Belastungen aus Wahrnehmung und Handhabung
- psychomentale Belastungen, z.B. durch Tätigkeitsinhalt, Arbeitsablauf oder spezielle Arbeitsbedingungen
- Gefährdungen durch Mängel in der Organisation, Information, Kooperation und Qualifikation.
Mängel, die bei der Begehung auffallen, müssen protokolliert werden. Gleichzeitig ist anzugeben, wer die Mängel in welcher Frist zu beseitigen hat. Die Betriebsbegehung ist ein Instrument der vom Arbeitsschutzgesetz (§ 5) geforderten Gefährdungsbeurteilung. Das Mängelprotokoll wird damit zum Bestandteil der geforderten Dokumentation über die Gefährdungsbeurteilung und deren Ergebnisse.