Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln
Der Arbeitgeber / Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich.
Zu den prüfpflichtigen/überwachungsbedürftige Arbeitsmitteln/Anlagen gehören nicht elektrische Arbeitsmittel (u.a. Regale, Leitern, Tritte), elektrische ortsfeste Arbeitsmittel (u.a. Maschinen) sowie ortsveränderliche, elektrische Arbeitsmittel (u.a. elektrische Werkzeuge, Schreibtischlampen, PC, Verlängerungskabel, Flurförderzeuge).
Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden schwerpunktmäßig:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1 )
DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (bisher BGR 500 )