Erste Hilfe
Eine gute und vorausschauende Erste-Hilfe-Organisation ist nicht nur gesetzliche Pflicht sondern vielmehr eine Erfordernis, um den Beschäftigten bei Schadensereignissen schnell und umfassend helfen zu können. Eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation gehört nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes zu den Grundpflichten des Arbeitsgebers.