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Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV

Inhaltsbereich

Was ist Arbeitsmedizinische Vorsorge?

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme und findet im  geschützten Raum und unter dem Siegel der Verschwiegenheit des Betriebsarztes statt. Hier können sich Beschäftigte zu den Wechselwirkungen zwischen Ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit informieren und beraten lassen. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch.

Hält der Betriebsarzt eine körperliche oder klinische Untersuchung für notwendig, bietet er diese an. Er darf die Untersuchung allerdings nicht gegen den Willen des betroffenen Beschäftigten durchführen.

Es gibt drei Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Pflichtvorsorge

  • Veranlasst der Arbeitgeber bei bestimmten, in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) aufgelisteten, besonders gefährdenden Tätigkeiten.
  • Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt wurde.
  • In diesen Fällen ist der Beschäftigte verpflichtet, an dem Vorsorgetermin teilzunehmen
  • Beispiel. Tätigkeiten im Notfall- oder Rettungsdienst. Dort ist durch die Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko hinsichtlich bestimmter Infektionskrankheiten gegeben

Angebotsvorsorge

  • Hat der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten, ebenfalls in der ArbmedVV genau aufgeführten, gefährdenden Tätigkeiten anzubieten.
  • Für die Beschäftigten ist die Teilnahme aber freiwillig.
  • Beispiel: Tätigkeit an Bildschirmgeräten. Diese Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen bzw. des Sehvermögens.

Wunschvorsorge

  • Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten bei allen Tätigkeiten zu gewähren, wenn ein Gesundheitsschaden mit Bezug zur Arbeit in irgendeiner Form möglich ist.
  • Beispiel: Beschäftigter vermutet einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung und seiner Arbeit.

 

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