Vergabe - Richtlinien im Umgang mit den Auftragswerten
Auf Grundlage der Auftragswertschätzung wird festgelegt, ob die Ausschreibung EU-weit (und damit unverändert zu den bisherigen Regelungen) zu erfolgen hat oder wie – bei darunter liegenden Werten – zu verfahren ist. Hier sind zur Verfahrensvereinfachung Wertgrenzen bestimmt, die nach Auffassung des Verwaltungsvorstandes die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Vergabegrundsätze in der Regel gewährleisten. Begründete Abweichungen sind aber im Rahmen der unten benannten Ausführungen möglich:
1. EU-Schwellenwerte
Es gelten ab dem 01.01.2026 folgende Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer) für EU-weite Vergaben von öffentlichen Aufträgen:
- für Bauaufträge ≥ 5.404.000 Euro
- für Konzessionsvergabe ≥ 5.404.000 Euro
- für Dienst- und Lieferaufträge ≥ 216.000 Euro
- für besondere Dienstleistungen ≥ 750.000 Euro
2. Wertgrenzen für Bauleistungen
| Auftrags-/Vergabeart | Angebotsaufforderung | Wertgrenzen |
|---|---|---|
| Direktauftrag | ohne, nur Begründung | ≤15.000 Euro |
| Freihändige Vergabe | mindestens 3 | ≤ 200.000 Euro |
| beschränkte Ausschreibung | mindestens 5 (mit Einbindung Vergabestelle & RPA) | ≤ 750.000 Euro |
| öffentliche Ausschreibung/ öffentlicher Teilnahmewettbewerb | < 5.404.000 Euro |
3. Wertgrenzen für Dienst- und Lieferleistungen
| Auftrags-/Vergabeart | Angebotsaufforderung | Wertgrenzen |
|---|---|---|
| Direktauftrag | < 5.000 Euro | |
| Verhandlungsvergabe | mindestens 3 | ≤ 25.000 Euro |
Vereinfachte Vergabe | mindestens 5 | ≤ 50.000 Euro |
| zwischen 50.000-100.000 i.d.R. 2 Angebote | ≤ 100.000 Euro | |
Verfahrensart abh. von Abstimmungsprozess | ≤ 216.000 Euro |
4 Treibstofflieferung
Eine Vergabe für Treibstofflieferungen mit einer Wertgrenze bis zu dem jeweils gültigen Schwellenwert ist unter Aufforderung von mindestens 4 Firmen zur Angebotsabgabe zulässig. Hierbei sind Tagespreise abzufragen; eine Verpflichtung zur elektronischen Vergabeabwicklung besteht nicht.
5 Freiberufliche Leistungen inkl. Architekten-/Ingenieurleistungen
Für die Vergabe von Aufträgen an Architekten und Ingenieure sind die Leistungen auf Basis der HOAI zu definieren. Abweichend von den Wertgrenzen ist eine Auftragserteilung für Architekten-/ Ingenieurleistung und freiberufliche Leistungen (vormals § 50 UVgO) wie bisher möglich, allerdings bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro (netto).
6 Direktauftrag
Dienst- und Lieferleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 5.000 Euro bzw. Bauleistungen bis 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden.