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Vergabe - Richtlinien im Umgang mit den Auftragswerten

Inhaltsbereich

Auf Grundlage der Auftragswertschätzung wird festgelegt, ob die Ausschreibung EU-weit (und damit unverändert zu den bisherigen Regelungen) zu erfolgen hat oder wie – bei darunter liegenden Werten – zu verfahren ist. Hier sind zur Verfahrensvereinfachung Wertgrenzen bestimmt, die nach Auffassung des Verwaltungsvorstandes die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Vergabegrundsätze in der Regel gewährleisten. Begründete Abweichungen sind aber im Rahmen der unten benannten Ausführungen möglich:


1. EU-Schwellenwerte

Es gelten ab dem 01.01.2026 folgende Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer) für EU-weite Vergaben von öffentlichen Aufträgen:

  • für Bauaufträge ≥ 5.404.000 Euro
  • für Konzessionsvergabe ≥ 5.404.000 Euro
  • für Dienst- und Lieferaufträge ≥ 216.000 Euro
  • für besondere Dienstleistungen ≥ 750.000 Euro

2. Wertgrenzen für Bauleistungen

Auftrags-/VergabeartAngebotsaufforderungWertgrenzen
Direktauftragohne, nur Begründung≤15.000 Euro
Freihändige Vergabemindestens 3≤ 200.000 Euro
beschränkte Ausschreibung mindestens 5
(mit Einbindung Vergabestelle & RPA)
≤ 750.000 Euro
öffentliche Ausschreibung/
öffentlicher Teilnahmewettbewerb
   < 5.404.000 Euro 


3. Wertgrenzen für Dienst- und Lieferleistungen

Auftrags-/VergabeartAngebotsaufforderungWertgrenzen
Direktauftrag < 5.000 Euro
Verhandlungsvergabemindestens 3≤ 25.000 Euro

Vereinfachte Vergabe

mindestens 5≤ 50.000 Euro
zwischen 50.000-100.000 i.d.R. 2 Angebote≤ 100.000 Euro

Verfahrensart abh. von Abstimmungsprozess
(unter Einbeziehung der Vergabestelle & RPA)

   ≤ 216.000 Euro

4 Treibstofflieferung

Eine Vergabe für Treibstofflieferungen mit einer Wertgrenze bis zu dem jeweils gültigen Schwellenwert ist unter Aufforderung von mindestens 4 Firmen zur Angebotsabgabe zulässig. Hierbei sind Tagespreise abzufragen; eine Verpflichtung zur elektronischen Vergabeabwicklung besteht nicht.

5 Freiberufliche Leistungen inkl. Architekten-/Ingenieurleistungen

Für die Vergabe von Aufträgen an Architekten und Ingenieure sind die Leistungen auf Basis der HOAI zu definieren. Abweichend von den Wertgrenzen ist eine Auftragserteilung für Architekten-/ Ingenieurleistung und freiberufliche Leistungen (vormals § 50 UVgO) wie bisher möglich, allerdings bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro (netto).

6 Direktauftrag

Dienst- und Lieferleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 5.000 Euro bzw. Bauleistungen bis 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden.

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