Vergabe - Umgang mit begonnenen Projekten
Bereits begonnene Projekte werden nach altem Recht zu Ende geführt. Das bedeutet, dass die bis zum 31.12.2025 gültige Vergabeordnung mit den Wertgrenzen und Verfahrensvorgaben, die Rechtsgrundlagen und auch der Ablauf über Vergabestelle und RPA, Gültigkeit behalten.
Folgende Projekte sind hiervon betroffen:
- TUSPO (Referat 130)
- Peter-Härtling-Schule (Referat 130)
- Erweiterung Fahlerweg (Referat 130)
- Erweiterung Fröbelstr. (Referat 130)
- Erweiterung KAG (Referat 130)