Aufbauorganisation
Mit der Aufbauorganisation im Arbeitsschutz erfolgt die Regelung, wer wofür mit welchen Rechten und Pflichten im Unternehmen verantwortlich bzw. zuständig ist. Auf allen Hierarchiestufen in der Verwaltung müssen die Inhaber von Linien- und Stabsstellen ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung hinsichtlich des Arbeitsschutzes konkret kennen. Deshalb muss festgelegt und ausdrücklich übertragen sein, wer welche Aufgaben, welche Kompetenzen und welche Verantwortung im Arbeitsschutz hat.