Datenschutz
Das Thema Datenschutz ist keine neue Erfindung. Wenn man so will, ist der erste überlieferte Datenschutz im hippokratischen Eid zu finden, das Patientendaten vom Arzt nicht weitergeben werden dürfen. Auch das Briefgeheimnis (erstmals 1831 in der Verfassung des Kurfürstenum Hessen erwähnt) und die Amtsverschwiegenheit (1873 Reichsbeamtengesetz) haben eine lange Tradition. Nur wahrscheinlich ist heute die Flut an Daten, die uns in der digitalen Welt umgeben, eine Andere als im 19. Jahrhundert.
Auf dieser Seite finden Sie akuelle Informationen rund um den Datenschutz.
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Grundsätzlich kann man sagen, bei jeder Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten (und das implementiert schon bereits das erheben Art. 4 DS-GVO) muss die Rechtmäßigkeit, Erforderlichkeit, Transparenz und die Rechte der betroffenen Person beachtet werden.
Dann kommen weitere Punkte hinzu wie die Zweckbindung, technisch-organisatorische Maßnahmen, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität, Vertraulichkeit und die Rechenschaftspflicht. (Art. 5 und 6 DS-GVO)
Die rechtliche Grundlage, dass Sie die personenbezogene Daten in Ihrer täglichen Arbeit verarbeiten dürfen, finden Sie in den Spezialgesetzen Ihres Fachgebietes, wenn nicht aufgrund von Einwilligungen gearbeitet wird.
Weiterführende Dokumente und Links:
- Flyer zum Datenschutz
- Dienstanweisung zum Datenschutz Stand 2018
- Hinweise des LDI zum Verarbeitungsverzeichnis
- Bericht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW 2021
- Datenschutz-Grundverordnung (Gesetzestext)
- Bundesdatenschutzgesetz
- Landesdatenschutzgesetz
- Orientierungshilfen Datenschutz bei Videokonferenzen der Datenschutzaufsichtsbehörden
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich gerne an die Datenschutzbeauftragte Patricia Lüdorf im Hause.