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Verwaltungsdigitalisierung und OZG

Inhaltsbereich

Verwaltungsdigitalisierung

Verwaltungsdigitalisierung bedeutet allgemein gefasst die umfassende Umstellung und Optimierung von Verwaltungsprozessen, -leistungen und -strukturen durch den Einsatz digitaler Technologien. Das Ziel ist es, analoge Abläufe durch digitale zu ersetzen, um so die Effizienz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit sowohl intern als auch extern zu verbessern. Digitalisierung der Verwaltung bedeutet aber nicht nur schlicht den Austausch von analogen Arbeitsschritten durch digitale Pendants – also einfach ein ersetzendes Verfahren – sondern unter Umständen auch die Einführung völlig neuer technischer Ansätze bzw. digitaler Technologien.

Für eine moderne Verwaltung ist die Digitalisierung somit entscheidender Faktor. Verwaltungsdigitalisierung endet jedoch nicht bei der reinen Umsetzung in ein digitales Gerüst oder Einführung einer (neuen) technischen Lösung. Eine wesentliche Komponente ist, wie bei vielen Aspekten der heutigen Entwicklungen im öffentlichen Dienst und den Verwaltungen, Einzelpersonen, Teams und Organisationen bei der Anpassung an neue Prozesse, Technologien usw. zu unterstützen und einzubinden (Changemanagement). Teile der Verwaltungsdigitalisierung sind das Dokumentenmanagementsystem (DMS) und die Maßnahmen bezogen auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen.

Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zielt in erster Linie darauf ab, dass für die Antragsstellenden ein digitaler Zugang ermöglich wird und die entsprechenden Anträge online eingereicht werden können. Das OZG ist aber (noch) kein ersetzendes Verfahren, d.h. es muss weiterhin hybrid (analog/digital) gedacht werden. Seit dem OZG 2.0 soll aber verstärkt darauf geachtet werden, dass nicht nur das Front-end digital abgebildet wird, sondern eine vollständige digitale und medienbruchfreie Abwicklung angestrebt werden sollte. Wie beschrieben steht es daher in engem Zusammenhang mit der Verwaltungsdigitalisierung.

Historie und Hintergründe:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) in seiner ursprünglichen Fassung trat am 14. August 2017 in Kraft. Es wurde ins Leben gerufen, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland voranzutreiben und den Zugang zu Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu vereinfachen. Die zu digitalisierenden Leistungen basieren auf dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (kurz: LeiKa), ein umfassendes Verzeichnis der deutschen Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg. Die enthaltenen Leistungen wurden bezogen auf das OZG wiederum zu sog. Leistungsbündeln geschnürt. Diese Zusammenfassungen von Leistungen sind solche, die thematisch oder prozessual zusammenhängen. Diese Bündelung soll die Digitalisierung und Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen effizienter gestalten.

OZG 2.0 (OZG-Änderungsgesetz):

Die Verwaltungsdienstleistungen des OZG sollten ursprünglich bis zum 31.12.2022 vollständig umgesetzt sein. Es zeichnete sich allerdings relativ früh ab, dass die Umsetzungsfrist nicht gehalten werden würde. Mitte des Jahres 2024 wurde das sog. OZG-Änderungsgesetz (auch: OZG 2.0) beschlossen. Hier wurde noch einmal an einigen Inhalten des OZG nachgearbeitet und die Umsetzungsfrist grundsätzlich gestrichen. Lediglich für Verwaltungsdienstleistungen des Bundes besteht nun noch eine Umsetzungsfrist.

Weitere Informationen aus diesem Spektrum erhalten Sie in den nachfolgenden Kategorien auf dieser Seite. Bitte beachten Sie hier, dass die jeweiligen Gesetze, Aufzählungen und Informationen nicht abschließend zu verstehen sind.

Weitere relevante Gesetze und rechtliche Regelungen mit Bezug zum OZG 

  • E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) und NRW (EGovG NRW)
  • Registermodernisierung und Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
  • Single Digital Gateway-Verordnung (SDG) der EU

Externe Quellen für weitere Informationen rund um das OZG

  • Digitale Verwaltung - OZG-Grundlagen
  • Digitale Verwaltung - Onlinezugangsgesetz
  • OZG-Umsetzung | IT-Planungsrat
  • Digitale Verwaltung - Das OZG-Änderungsgesetz
  • OZG-Informationsplattform

Weitere Bausteine und Programme mit Bezug zum OZG

Im Folgenden werden einige Themen, Begrifflichkeiten und Programme, die in der Arbeit mit Bezug zum OZG auftreten können, kurz dargestellt.:

Beteiligung.NRW

Beteiligung.NRW ist ein vom Digitalministerium des Landes NRW zur Verfügung gestelltes Beteiligungsportal. Es ermöglicht der Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger aktiv an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Das Portal bietet einen Überblick über laufende Beteiligungsverfahren und Veranstaltungen. Die Administration des Portals liegt beim Team Digitalisierung des Referats Personal und Organisation. Weitere Informationen finden Sie hier: Bürgerbeteiligung/Beteiligung NRW

BundID

BundID ist das zentrale Nutzerkonto für Verwaltungsdienstleistungen, das bezogen auf die „digitale Welt“ perspektivisch zu einer DeutschlandID weiterentwickelt werden soll (vgl. § 12 Abs. 1 S. 3 OZG). Die BundID ersetzt die bisher bestehenden Einzellösungen in den Bundesländern (z.B. ServicekontoNRW) und ggf. auch Eigenentwicklungen der Kommunen. Sie wurde vom Bund bereitgestellt um eine sichere, einfache und flexible Identifizierung und Authentifizierung für Nutzer digitaler Behördendienstleistungen nutzen und Formulare automatisch mit ihren persönlichen Daten ausfüllen zu lassen. Die BundID trägt somit weiter zum Anspruch – auch im Sinne des OZG – nach Vereinheitlichung, Standardisierung und Zentralisierung sowie zur Interoperabilität bei.

EfA-Leistungen

Sogenannte EfA-Leistungen beziehen sich auf das „Einer für Alle“-Prinzip. Das Prinzip zielt darauf ab, die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. EfA bedeutet, dass statt, dass jedes Bundesland/Kommune eigene digitale Lösungen entwickelt, je Leistung oder Leistungsbündel ein einzelner Onlinedienst erstellt wird. Dieser kann dann von anderen Bundesländern/Kommunen nachgenutzt werden.

Ende-zu-Ende-Digitalisierung

Insbesondere befördert durch das OZG bzw. dessen Änderungsgesetz, wird die Ende-zu-Ende-Digitalisierung in den Fokus gerückt. Ziel ist eine medienbruchfreie Digitalisierung von Verwaltungsprozessen von der Antragstellung bis zur Bescheiderstellung und Ablage in der elektronischen Akte.

Leistungskatalog und Lebenslagenprinzip

Eines der wichtigsten Produkte im Rahmen des OZG ist der Leistungskatalog über die Verwaltungsleistungen. Dieser bestand initial aus 575 sog. Leistungsbündeln, die wiederum mehr als 6.000 Leistungen thematisch zusammenfassten und in 14 Themenbereiche untergliedert wurden. Eine Besonderheit stellt hier dar, dass die 14 Themenfelder 35 Lebenslagen und 17Unternehmenslagen abbilden (sog. Lebenslagenprinzip). Damit wurde von dem in Verwaltungen üblichen Ressortprinzip abgewichen. Da sich Leistungen bzw. Leistungsbündel verändern können, also dynamisch sind, wird zur Gewährleistung eines aktuellen Stands heute auf die OZG-Informationsplattform zugegriffen. Etwaige im Internet auffindbare Dokumente in dem der Leistungskatalog abgebildet wird, haben daher eher historischen Charakter.

Once-Only-Prinzip

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen Behörden nur noch einmal Standardinformationen mitteilen. Mit ihrer Einwilligung können Behörden diese Daten dann untereinander austauschen und für andere Verwaltungsvorgänge wiederverwenden. Das Prinzip ist ein zentrales Ziel der Registermodernisierung sowie des OZG und soll u.a. sowohl Bürokratie abbauen als auch Prozesse beschleunigen.

OZG-Informationsplattform

Die OZG-Informationsplattform ist die zentrale Auskunftsstelle und Datengrundlage, wenn es um die Umsetzung des OZG geht. Sie bietet detaillierte Informationen über die OZG-Leistungen und ihren jeweilingen Umsetzungsstand. Sie basiert auf dem OZG-Umsetzungskatalog, der die im LeiKa erfassten Verwaltungsleistungen zu nutzerorientierten Leistungsbündeln (OZG-Leistungen) zusammenfasst. Die Plattform wird kontinuierlich weiterentwickelt und stellt aktuelle Informationen bereit.

Registermodernisierung

Die Registermodernisierung ist eines der größten Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung. Ziel hierbei ist es, die bestehende Registerlandschaft in technischer, struktureller und rechtlicher Hinsicht weiterzuentwickeln, um den Datenaustausch zwischen Behörden zu vereinfachen und zu standardisieren. Letztlich sollen dadurch Verwaltungsprozesse effizienter, bürokratieärmer und serviceorientierter werden. Eine eindeutige Zuordnung und somit Abgleich der Datensätze soll über eine einheitliche Identifikationsnummer erfolgen und so einen automatisierten Abgleich zwischen Registern (z.B. Melderegister, Personenstandsregiste, Gewerbezentralregister etc.) ermöglichen.

Die Registermodernisierung ist in engem Zusammenhang zur OZG-Umsetzung zu sehen. Sie stellt das technische und inhaltliche Fundament dar. Während das OZG die Digitalisierung der Dienstleistungen vorschreibt, sorgt die Registermodernisierung dafür, dass die dafür notwendigen Datenbestände in den Registern vernetzt, aktuell und arbrufbar sind. Beide Vorhaben sind somit eng miteinander verzahnt und ermöglichen gemeinsam die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Fragen

Bei Fragen und Anregungen

Kontaktpersonen:

  • Jan Christoph Zimmermann (101), -1138, janchristoph.zimmermann@langenfeld.de
  • Ariane Stöbitsch, -1137, ariane.stoebitsch@langenfeld.de
  • Denise Weiß, -1133, denise.weiss@langenfeld.de
  • Funktionsmailadresse: digital@langenfeld.de
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